Veröffentlicht am: 24.10.2023
Unsere Fortbildungsreihe „LERNEN BEGLEITEN – eine Fortbildung für die pädagogische Arbeit in Lernwerkstätten“ ist im Jubiläumsjahr 2023 ausgebucht. Interessensbekundungen für den nächsten Durchgang im Schuljahr 24/25 sind willkommen.
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Wir freuen uns, dass so viele Kolleg:innen von Berliner Ganztagsschulen Lernbegleiter:in für Lernwerkstätten werden wollen. Größtenteils sind es multiprofessionelle Tandems, die die Lernwerkstattidee in ihrer pädagogischen Praxis umsetzen möchten.

Viele neue Schulnamen tauchen in der Anmeldeliste auf, aber es nehmen auch Kolleg:innen teil, die vorhandene Teams in Lernwerkstätten verstärken.

Lust darauf haben wahrscheinlich auch die Filme gemacht, die die Serviceagentur Ganztag Berlin zum Anlass des 10-jährigen Jubiläums der Fortbildungsreihe veröffentlicht hat. Sie dokumentieren eindrücklich die Strahlkraft der Lernwerkstattarbeit und deren Potenziale für Schüler:innen und Pädagog:innen.

Auch die jährliche Wirkanalyse trägt zur Motivation bei: Die Wirkdaten auch des letzten Durchgangs zeigen, dass die Teilnehmenden durch die LERNEN BEGLEITEN einen großen pädagogischen Wissens- und Erfahrungszuwachs gewonnen haben. Die Wirkung der Qualifizierung und der praktischen Erfahrungen zeigt sich aber auch außerhalb von Lernwerkstätten: Die Inhalte finden Anwendung in verschiedenen pädagogischen Kontexten, denn nahezu alle Teilnehmenden nutzen Elemente aus der Lernwerkstattarbeit in ihrer pädagogischen Praxis.

Es ist wunderbar, dass die Lernwerkstatt-Community wächst, denn nur so kann sich Lernwerkstattarbeit als Bildungselement noch weiter verbreiten und dazu beitragen, das Lernen über den ganzen Tag an Berliner Ganztagsschulen weiterzuentwickeln.

  • Sind Sie neugierig geworden und haben Lust bekommen auf eine Teilnahme an der beliebten und bewährten Fortbildung?
    Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an info@sag-berlin.de mit Ihrer Interessensbekundung für den Durchgang 2024/2025. Wir informieren Sie dann gern über die Infoveranstaltung sowie die Bewerbungsfrist ab Frühling 2024.